Pedelec oder E-Bike? Was Sie über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede wissen müssen.
Sind Sie schon einmal mit einem Pedelec gefahren? Diese Frage werden viele Menschen in Deutschland, auch solche mit hoher Affinität zur Fortbewegung auf zwei Rädern, sofort mit einem klaren „Nein!“ beantworten. Vermutlich trifft diese Antwort aber bei vielen der Verneiner gar nicht zu. Der Grund dafür: Rund um Fahrräder mit E-Motorantrieb oder -unterstützung herrscht eine erhebliche Begriffs-Verwirrung. Aber mit dieser machen wir jetzt Schluss.
Pedelec oder E-Bike? S-Pedelec oder S-E-Bike? Für Laien ist es gar nicht so einfach, sich zwischen den einzelnen Gattungen und den damit verbundenen Bestimmungen und Vorschriften zurechtzufinden. Häufig werden E-Bikes und Pedelecs ganz einfach in einen Hut geworfen, als gäbe es keine Unterschiede. Doch das ist definitiv der Fall.
Keine genaue Definition
Was also steckt dahinter? Wir klären diese Frage ganz systematisch, indem wir die spezifischen Eigenheiten aller E-Räder detailliert vorstellen. Los geht es beim Pedelec. Was ist das genau? Eine exakte Definition findet sich im in Paragrafen verliebten Deutschland nicht – genauso wenig wie für die Bezeichnung E-Bike. Das macht die Sache nicht unbedingt einfacher.
Auch die angeblich allwissende Internet-Wissensquelle Wikipedia hilft uns hier nicht weiter. Denn auf der Suche nach dem Begriff „Pedelec“ werden wir umgehend auf die Seite zum E-Bike weitergeleitet. Das war auch nichts. Also ein dritter Versuch. Diesmal beim größten deutschen Automobilclub ADAC, der ja seit Kurzem tatsächlich auch Pannenhilfe für Fahrräder und Pedelecs anbietet und in regelmäßigen Abständen Tests mit den elektrifizierten Gefährten durchführt. Wenn sich jemand mit dem Thema auskennt, dann wohl der Club.
Ein unterstützendes E-Fahrrad
Und tatsächlich: Hier werden wir endlich fündig. Originalton ADAC: „Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt.“

Okay, das hilft uns schon mal weiter. Pedelec bedeutet: Ohne Eigenleistung von Fahrerin oder Fahrer geht nichts. Aber es geht ja noch weiter: Schließlich gibt es zunächst mal Pedelecs, die bis 25 km/h unterstützend eingreifen. Und die werden streng juristisch wie „normale“, analoge Fahrräder behandelt: Man braucht keinen Führerschein und keine Prüfbescheinigung. Und eine Versicherung, etwa eine Haftpflicht für den Fall von Personenschäden, ist auch nicht zwingend vorgeschrieben – auch wenn sie durchaus sinnvoll sein kann. Schließlich können auch bei einem Pedelec-Unfall hohe Kosten entstehen.
250 Watt Dauerleistung sind das Limit
Zudem darf der Pedelec-Motor im Dauerbetrieb maximal 250 Watt zusteuern. Außerdem muss die Tretunterstützung mit zunehmendem Tempo „progressiv verringert“ werden. Wem das zu progressiv klingt: Das bedeutet, dass die elektrische Unterstützung, der längst sprichwörtliche „eingebaute Rückenwind“, allmählich abnimmt, wenn sich das Tempo des Fahrrads den 25 Stundenkilometern nähert. Und wenn diese „Schallmauer“ erreicht ist, muss die „Nachhilfe“ komplett beendet werden. Immerhin: Eine Toleranz von zehn Prozent gesteht der Gesetzgeber den Herstellern und den Nutzerinnen und Nutzern zu. Sprich: Auch wenn bis 27,5 km/h angeschoben wird, gibt es bei einer möglichen „Doping-Kontrolle“ keine Probleme. Nicht zu vergessen: Erlaubt ist auch eine auf sechs km/h limitierte Schiebehilfe – wer sie schon mal benutzt hat weiß, wie hilfreich sie sein kann.
Außerdem noch wichtig beim Pedelec: Es gibt für kein Mindestalter für die Personen im Sattel, auch wenn etwa die Experten vom ADAC 14 Jahre als Einstiegsalter für vernünftig halten. Und: Eine Helmpflicht gibt es auch nicht, wohl aber die dringende Empfehlung von allen mit diesem Thema befassten Institutionen, doch unbedingt einen Kopfschutz zu tragen. Noch eine mit dem „kleinen“ Pedelec verknüpfte Bestimmung: Wer damit unterwegs ist, muss gekennzeichnete Radwege benutzen und darf sonstige Radwege befahren.
Beim „S“ sind 45 Sachen erlaubt
Damit genug vom Pedelec, jetzt packen wir vor diesen Begriff noch ein großes S und einen Bindestrich. Fertig ist das S-Pedelec, das die alltäglichen Fahrten einen ganzen Zacken flotter angehen kann. Denn: Die Tretunterstützung endet erst bei 45 km/h und damit bei dem Tempo, das auch kleine Mopeds und Mikrocars erreichen. Damit ist schon mal eines klar: Ohne die Lizenz zum Fahren geht hier gar nichts. Mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse AM ist vorgeschrieben. Damit darf man laut Bundes-Verkehrsministerium zum Beispiel Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubik und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu vier kW bewegen.
Klare Konsequenz aus der deutlich höheren Geschwindigkeit: S-Pedelecs brauchen ein eigenes Versicherungs-Kennzeichen wie etwa ein Mofa. Und: Die Benutzung von Radwegen ist strikt verboten, die schnellen Flitzer müssen zwangsweise auf die Straße, auch wenn das aus Gründen der Sicherheit in der Praxis oft wie eine ziemliche Zumutung erscheint: Hier ein freier Radweg und daneben eine verstopfte Straße – und keine Möglichkeit, die entspanntere Alternative zu wählen. Dass wie bei Mofa und Moped auch für die schnellen Pedelecs eine Pflicht zum Tragen eines „geeigneten“ Helmes besteht, versteht sich eigentlich fast schon von selbst.
Mittelmotor oder Heckmotor – die große Frage
Weil wir gerade dabei sind: Was ist eigentlich besser beim S-Pedelec, ein Mittel- oder ein Heckmotor? Der ADAC und der Schweizer Touringclub haben das im Sommer 2022 getestet und sind zu folgendem Ergebnis gekommen: S-Pedelecs mit Heckmotor haben in der Ebene Vorteile, weil die stärker beschleunigen und dort im Test mühelos die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h schafften. Bei allen getesteten Bikes mit Mittelmotoren begannen die Motoren spätestens bei 42 km/h, ihre Unterstützung zu reduzieren. Wenn es aber richtig steil wird, also beim bergauf fahren, können die heckbetriebenen S-Pedelecs nicht mehr mit ihren Mittelmotor-Kollegen mithalten.
Womit wir schon bei den „echten“ E-Bikes wären, also nicht bei denen, die immer irrtümlich so genannt werden. Mit diesen Gefährten, die es in den unterschiedlichsten Ausprägungen, Designs und Größen gibt, gibt es keine Tretunterstützung mehr. Heißt: Diese Bikes werden allein durch einen Dreh am rechten Lenkergriff oder durch die von Quads oder Snow-Mobilen bekannten Drehschalter in Bewegung gesetzt. Die „kleinere“ Ausführung ist wie Pedelecs oder von einem Verbrenner angetriebene Mofas auf 25 km/h limitiert. Rein rechtlich handelt es sich tatsächlich auch um Mofas. Und das bedeutet: Ein Helm ist auch hier Pflicht. Und ebenso das aus einem hochkant stehenden Blech-Rechteck bestehende Versicherungs-Kennzeichen, das jedes Jahr eine andere Farbe trägt und den Abschluss einer Haftpflicht-Versicherung nachweist. Mit dem E-Bike darf man außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen unterwegs sein. Innerorts muss die Benutzung ausdrücklich durch Zusatz-Zeichen erlaubt sein.
Ohne Treten flott unterwegs
Bei der letzten Kategorie in unserem kleinen E-Bike und Pedelec-Lexikon handelt es sich um die S-E-Bikes. Die erreichen analog zum S-Pedelec eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometern pro Stunde – allerdings nur durch die Kraft des Motors und ohne jegliche Tretunterstützung. Ihr Verbrenner-Pendant ist das Kleinkraftrad. Was wiederum die Bestimmung nach sich zieht, dass die E-Bikes bis 45 km/h nur gefahren werden dürfen, wenn der Mensch im Sattel mindestens über den Führerschein der Klasse AM verfügt. Ganz logisch: Auch hier ist ein Kennzeichen von der Versicherung zwingend vorgeschrieben. Auch hier besteht die Pflicht zum Tragen eines Helms. Und auch diese Gefährte dürfen, wie die S-Pedelecs, nur auf der Fahrbahn, nicht aber auf Geh- oder Radwegen bewegt werden.
Weil wir anfangs bei der Suche nach dem Begriff Pedelec bei Wikipedia gescheitert sind: Was weiß die Enzyklopädie denn zum E-Bike? Bitte sehr, hier die Kurz-Erklärung: „Mit E-Bike (Abk. für englisch electric bike ‚Elektrorad‘) wird gemeinhin ein einspuriges Fahrzeug mit Elektromotor bezeichnet, insbesondere das Elektrofahrrad (ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor), teilweise auch als Pedelec (Akronym für englisch pedal electric bicycle ‚Pedal-Elektrofahrrad‘) und Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.“
Klingt ein bisschen verwirrend. Unsere ausführliche Erklärung war hoffentlich wesentlich klarer.